Gesetzliche Krankenversicherung und
Traditionelle Chinesische Medizin
Anfang 2007 wurde die Akupunktur Kassenleistung.
Dies betrifft allerdings nur zwei Krankheitsbilder:
chronische Knieschmerzen und chronische Rückenschmerzen.
Zur Zeit bleibt festzustellen: eine TCM-Behandlung mit einer die gesamte Person einbeziehenden Anamnese incl. Puls- und Zungendiagnostik und Akupunktur ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch eine ausführliche Anamnese und Beratung mit Erstellen eines komplementärmedizinischen Behandlungsplanes ohne nachfolgende TCM-Behandlung kann im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht geleistet werden und wird privat berechnet. Die Kosten für Heilkräuter werden leider nicht erstattet.
Zusatzversicherung
Eine sinnvolle Maßnahme für gesetzlich Krankenversicherte kann der Abschluß einer Zusatzversicherung sein, z.B. bei der Securvita.
Das deutsche Gesundheitssystem
Falls Sie an Hintergrundinformationen über den Zustand des deutschen Gesundheitssystems
interessiert sind:

