Private Krankenversicherung

Die Abrechnungsziffer für die Akupunktur ist in der für die Private Krankenversicherung maßgeblichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten, unterscheidet sich somit nicht von anderen Punkten der Gebührenordnung und ist erstattungsfähig.
Die Übernahme der Kosten für Heilkräuter gestaltet sich in den letzten Jahren offenbar zunehmend schwierig, wird von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt und ist auch abhängig von der Art des Versicherungsvertrages bzw. des Tarifes, den Sie gewählt haben.
Hier gibt es z.B. spezielle Tarife, die insbesondere Leistungen für Naturheilverfahren enthalten. Bei Unsicherheiten sollte die Kostenübernahme im Einzelfall vor der Behandlung geklärt werden.

Grundsätzlich ist ja leider das schleichende Phänomen der Anpassung der Privaten Krankenversicherung an die Gesetzliche Krankenversicherung zu beobachten.

Auf jeden Fall ist bei Interesse für die Behandlung mit naturheilkundlichen Therapien entweder die Wahl eines entsprechenden Tarifes oder der Abschluß einer entsprechenden Zusatzversicherung empfehlenswert.

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Private Krankenversicherung und TCM